In Deutschland gibt es derzeit keine bindende Vorgabe
wie Schimpansen in einem Zoo gehalten werden dürfen. Wir als Tierrechtsverein lehnen ohnehin eine "Haltung" von Schimpansen ab. Die Vorgabe kann nur sein, die derzeitige Situation für die vorhandenen Schimpansen zu verbessern und in Zukunft auf die Zurschaustellung der Tiere in einem Zoo gänzlich zu verzichten.
Aus Mangel an Vorgaben wird immer wieder das Gutachten zur Haltung von Säugetieren aus dem Jahr 1996 herangezogen. Die hier angegebenen Richtlinien sind weitgehendst aus tierschützerischer Sicht abzulehnen. In vielen Zoos, auch im Tiergarten Straubing, werden selbst diese "Mindestanforderungen" erheblich unterschritten.
Zoos, die nachfolgende Bedingungen nicht erfüllen können, sollten die Tiere abgeben, an einen Ort an dem wenigstens folgende Vorgaben gewährleistet sind:
- Aussengehege von mindestens 400 qm, für bis zu vier Tiere.
- Innengehege von mindestens 200 qm für bis zu vier Tiere.
- Raumhöhe mindestens 6 Meter.
- Ungehinderter Zugang zur Aussenanlage.
- Raumluft-, Licht- und Temperaturkontrolle.
- Innenausstattung mit mehreren Ebenen, Kletter- Sitzmöglichkeiten.
- Nischen als Schlafplatz.
- Sichtschutz für alle Tiere.
- Aussenanlage mit natürlichem Bewuchs, Totholz, Seile, Klettergerüste, Regen- und Sichtschutz.
- Wassergraben abgesichert.
- Fachlich qualifiziertes, geschultes Personal.
- Wochend- Feiertagsdienstplan für das Personal.
- Ernährungsplan, Fütterung dreimal täglich.
- Zugang zu Frischwasser jederzeit.
- Gruppenhaltung ab vier Tiere. Keine Einzel- bzw. Paarhaltung.
- Aufbau einer sozial intakten Gruppe durch Überwachung von Fachleuten.
- Tierärztliche Versorgung durch einen qualifizierten Tierarzt.
- Geburtenkontrolle



