Grundrechte für große Menschenaffen
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Grundrechte für große Menschenaffen

Konkret werden folgende Rechte für Schimpansen, Gorillas, Bonobos und Orang-Utans gefordert:

 

  • Recht auf Leben
    d.h. Menschenaffen dürfen nur im Falle von Notwehr getötet werden und ihre Lebensräume müssen geschützt werden

 

  • Recht auf Freiheit
    d.h. Menschenaffen dürfen nicht willkürlich ihrer Freiheit beraubt werden, also weder in Zoos gefangen gehalten oder in Zirkusarenen vorgeführt noch in der Unterhaltungsindustrie benutzt werden

 

  • Recht auf körperliche Unversehrtheit
    d.h. Menschenaffen müssen vor Folter und menschlichen Übergriffen aller Art geschützt werden und dürfen auch nicht mehr in Labors zu Forschungszwecken missbraucht werden

 



Dies sind Forderungen des internationalen "Great Ape Projects", das vor acht Jahren gestartet wurde und von zahlreichen renommierten Wissenschaftlern aus aller Welt, nicht zuletzt auch von Dr. Jane Goodall unterstützt wird. Bis dato ist es nur Neuseeland, das den hochentwickelten Primaten und nächsten Verwandten des Menschen bestimmte grundlegende Rechte gewährt. Aufgrund der physiologischen und psychischen Ähnlichkeit zwischen Menschen und Menschenaffen, der verblüffenden Parallelen im sozialen Verhalten und den kognitiven Fähigkeiten ist eine solche Regelung längst überfällig. Die biologischen, emotionalen und geistigen Ähnlichkeiten zwischen Mensch und Tier zeigen unverkennbar, dass die Evolution ein zusammenhängendes Ganzes ist. Menschen, Menschenaffen und Gibbons werden in der Überfamilie "Menschenartige" zusammengefasst. So gesehen ist die Grenze zwischen Mensch und Tier nicht vorhanden. Die Übergänge sind fließend und wir Menschen nicht "Krone der Schöpfung" sondern nur ein Teil des Ganzen.

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