Grundrechte für große Menschenaffen
Konkret werden folgende Rechte für Schimpansen, Gorillas, Bonobos und Orang-Utans gefordert:
- Recht auf Leben
d.h. Menschenaffen dürfen nur im Falle von Notwehr getötet werden und ihre Lebensräume müssen geschützt werden
- Recht auf Freiheit
d.h. Menschenaffen dürfen nicht willkürlich ihrer Freiheit beraubt werden, also weder in Zoos gefangen gehalten oder in Zirkusarenen vorgeführt noch in der Unterhaltungsindustrie benutzt werden
- Recht auf körperliche Unversehrtheit
d.h. Menschenaffen müssen vor Folter und menschlichen Übergriffen aller Art geschützt werden und dürfen auch nicht mehr in Labors zu Forschungszwecken missbraucht werden
Dies sind Forderungen des internationalen "Great Ape Projects", das
vor acht Jahren gestartet wurde und von zahlreichen renommierten
Wissenschaftlern aus aller Welt, nicht zuletzt auch von Dr. Jane Goodall
unterstützt wird. Bis dato ist es nur Neuseeland, das den hochentwickelten
Primaten und nächsten Verwandten des Menschen bestimmte grundlegende Rechte
gewährt. Aufgrund der physiologischen und psychischen Ähnlichkeit zwischen
Menschen und Menschenaffen, der verblüffenden Parallelen im sozialen Verhalten
und den kognitiven Fähigkeiten ist eine solche Regelung längst überfällig. Die
biologischen, emotionalen und geistigen Ähnlichkeiten zwischen Mensch und Tier
zeigen unverkennbar, dass die Evolution ein zusammenhängendes Ganzes ist.
Menschen, Menschenaffen und Gibbons werden in der Überfamilie "Menschenartige"
zusammengefasst. So gesehen ist die Grenze zwischen Mensch und Tier nicht
vorhanden. Die Übergänge sind fließend und wir Menschen nicht "Krone der
Schöpfung" sondern nur ein Teil des Ganzen.
